Zum 1. Januar 2021 hat Großbritannien den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Für Ihre Warentransporte hat das Konsequenzen.
1) Zollformalitäten und Kontrollen von Waren
Ab dem 1. Januar 2021 gelten die im Unionsrecht vorgesehenen Zollvorschriften für alle Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union in das VK verbracht werden.
2) Ursprungsregeln
Ab Januar 2021 werden Unternehmen die Ursprungseigenschaft der gehandelten Waren nachweisen müssen, wenn diese unter eine Präferenzbehandlung fallen soll. Auf Waren, die die Ursprungsvoraussetzungen nicht erfüllen, werden Zölle erhoben.
3) Entsprechend werden auch die Transportdokumente für Drittlandstransporte benötigt
Das heißt entweder
Zollvollmacht + Handelsrechnung: Anmeldung beim Zoll erfolgt durch uns
oder
Zolldokument (ABD) + Handelsrechnung: Anmeldung beim Zoll ist bereits erfolgt
4) Vorgeschriebener Inhalt der Rechnung:
- Produktbezeichnung
- HS-Codes (Zolltarifnummern)
- Menge
- Brutto- und Nettogewicht
- Ursprung
- Verkaufswert
- Produktspezifisch erforderliche Zusatzinformationen
- Eindeutiger Bezug zu Importeur und Warenempfänger
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne jederzeit an: Tel. +49 (0) 391 53555-10 | E-Mail verkauf.magdeburg@ritter-logistik.de
Wir freuen uns auf Ihre Aufträge – egal wohin wir Ihre Sendung schicken dürfen!